In den letzten Monaten wurden zahlreiche unschuldige Homepage-Betreiber per Abmahnung zu einer
Zahlung von bis zu 2000 DM aufgefordert. Warum, und was Sie dagegen tun können, erfahren Sie hier.
Links sind das Salz in der Suppe, ohne Links gäbe es kein World Wide Web. Denn nur durch Links lassen
sich die Millarden Web-Seiten untereinander vernetzen. Dabei ist es unvermeidbar, den Titel des
Verweis-Ziels anzugeben. Und genau damit kann man von einem Freiherrn abgemahnt werden.
Gehen wir von einem speziellen (und tatsächlich realen) Beispiel aus: Eine US-Amerikanische Firma vertreibt eine
Software, in deren Titel ein in Deutschland durch eine andere Firma geschützter Markenname enthalten ist.
Nun ist diese Software aber so beliebt, dass zahlreiche Homepages im Internet auf die Homepage der Software
verweisen, wo sie kostenlos heruntergeladen werden kann.
Praxis: Die amerikanische Firma FTPx Corp. vertreibt (für Privatanwender kostenlos) den FTP Explorer, und
Explorer ist in Deutschland durch die Symicron GmbH als Markenname eingetragen.
Im Auftrag der Symicron GmbH recherchiert nun der Freiherr im Internet und mahnt jeglichen Homepage-Betreiber ab, der in
einem Verweistext das Wort "Explorer" verwendet.
Noch absurder wurde es vor wenigen Monaten, als ein deutsches Gericht ein Urteil fällte, dass im Zweifelsfall
folgendermaßen ausgelegt werden kann:
Jeder, der eine Web-Seite verfasst, ist nicht nur für jegliche Verweise seiner Seite verantwortlich, sondern dazu auch
für jegliche Verweise auf den von ihm verlinkten Seiten...
Tatsächlich ist die deutsche Rechtsprechung noch nicht soweit, derart absurde Rechtsauslegungen zu verhindern.
Der Verein "Freedom für Links" e.V. hat es sich deshalb zum Ziel gesetzt, durch ein Gerichtsverfahren ein
entsprechendes Urteil zu erwirken. Gesammelt werden dazu Spenden der deutschen Web-Gemeinde, um das ganze zu
finanzieren. Am 20 September wurde in erster Instanz das Urteil zu Gunsten des Vereins Freedom for Links gefällt.
Quellen / mehr Infos:
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